In der aktuellen Jänner 2014 Ausgabe des Wirtschaftsmagazins trend, ist seit gestern über folgendes zu lesen:
Archiv – Architektur
Wie Sie nie umgesetzte Architektenpläne für Ihr Bauvorhaben nutzen können.
WARUM FIXFERTIG von Architekten geplante Häuser oft doch nicht gebaut werden, hat viele Gründe. Die zwei häufigsten: Die Bauherren und –damen trennen sich, oder die notwendige Finanzierung klappt nicht. Schade um die Pläne, die dann unverwirklicht ins Archiv der Planer wandern.
„Ressourcenverschwendung“ befand die burgenländische Architektin Lena Schacherer. Sie gründete BEST(un)BUILT, eine Internetplattform, auf der sie seit einigen Wochen spannende, unrealisierte Entwürfe von bekannten Architekten und Newcomern präsentiert – unter anderem von SYNC Architekten, mostlikely architecture oder Chalabi Architekten & Partner.
Bis Jahresende sollen noch einige dutzend hinzukommen, die allesamt auf neue Bauherren warten.
Einen ersten Überblick kann man sich auf der Homepage www.best-un-built.com gratis verschaffen.
Dort kann nach Grundstücksbeschaffenheit und Geschoßzahl ebenso gesucht werden, wie nach Nettoflächen oder Besonderheiten.
Zugang zu allen Einreichplänen im Maßstab 1:100 erhalten Häuslbauer in spe für 18 Euro pro Monat. Hat man sich in eines der Häuser verliebt, sind vor dem Kauf acht Stunden Beratung durch die Architekten von BEST(un)BUILT im Preis inkludiert. Dabei wird geprüft, ob Gebäude, Grundstück und Bauvorschriften in der Gemeinde auch tatsächlich kompatibel sind.
Steht dem Bau nichts mehr im Weg, gibt es die Einreichpläne um 3000 bis 8000 Euro. Bezahlt wird in per Ratenplan. Damit sind sie je nach Projekt um 30 bis 70 Prozent günstiger als neue Entwürfe.
Exakt übernommen werden müssen die Pläne freilich nicht. Sie können, sofern sich weniger als 30 Prozent innen und zehn Prozent außen ändern, an die persönlichen Wünsche und das Grundstück angepasst werden. Je nach Wunsch der Bauherren übernehmen das die ursprünglichen Architekten, das Team von BEST(un)BUILT oder ein Profi vor Ort.
Ein weiteres Stockwerk darf einem Bungalow aus urheberrechtlichen Gründen aber nicht so einfach aufgesetzte werden.
Einziger Wehrmutstropfen: Mit den Plänen kauft man nicht das Recht auf ein Unikat. Wer verhindern will, dass in der Nachbarschaft das gleiche unverwechselbare Haus entsteht, kann aber gegen Aufpreis einen Gebietsschutz erstehen.